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Über Lärmbekämpfung
Ziel
Ziel der Lärmbekämpfung in der Schweiz ist der "Schutz vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, damit nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung verbleibende Immissionen die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören".
Vorgehen
Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels besteht aus mehreren Prinzipien, welche die hauptsächlichen Problemaspekte der Lärmbekämpfung betreffen.
- Das Beurteilungsprinzip geht das Problem der Dosis-Wirkungsbeziehung und somit die Frage nach der richtigen Beurteilung der Lärmbelastung an. Damit wird eine Quantifizierung der Phänomene "Lärm und Belästigung" angestrebt.
- Das Quellenprinzip legt als Grundlage fest, dass die Lärmbekämpfung prioritär an der Quelle (Emissionsbegrenzung) zu erfolgen hat.
- Es folgen sodann zwei Prinzipien, welche sich mit der Verhinderung zukünftiger Lärmprobleme im Sinne der Vorsorge und dem Vorgehen bei der Sanierung von gegenwärtigen Lärmproblemen (lärmige Anlagen) beschäftigen.
- Das Verursacherprinzip behandelt die Frage nach der Kostenübernahme und das Kooperationsprinzip regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren.
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